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Als Pedelec werden Fahrräder mit batteriebetriebener Trittunterstützung bezeichnet (im fortfolgenden E-Bike genannt). Der Elektromotor unterstützt die Tretkraft bis max. 25 km/h. Ohne Tretbewegung gibt der Motor keine Leistung ab. Ein Pedelec ist einem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Es besteht keine Kennzeichen-, Haftpflichtversicherung und Führerscheinpflicht.
Der Mieter erkennt durch die Übernahme des gemieteten E-Bike an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Der Mieter darf das E-Bike nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Das E-Bike darf nur vom Mieter gefahren werden. Der Mieter verpflichtet sich, das E-Bike mit dem dazugehörigen Fahrradschloss abzuschließen. Das Tragen eines Fahrradhelms ist Pflicht.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Ist der Mieter unter 18 Jahre ist der Erziehungsberechtigte verantwortlich und wird zum Mieter. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel am E-Bike vor, der die Verkehrssicherheit offensichtlich beeinträchtigen könnte, hat der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und die Nutzung des E-Bikes sofort zu beenden.
Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf schuldhafte Beschädigungen des E-Bikes durch den Mieter oder Verletzung der vertraglichen Pflichten entstanden sind. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.
Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden am Mieter selbst oder an 3ten im Allgemeinen oder durch unsachgemäße Verwendung des Mietobjektes. Der Mieter verpflichtet sich das E-Bike sachgemäß und sorgfältig zu nutzen. Das E-Bike muss immer an festen Gegenständen angeschlossen werden, auch beim kurzen Abstellen. Der Mieter ist voll verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemäßem Gebrauch des E-Bikes ergeben. Bei Unfallschäden oder unsachgemäßer Behandlung des E-Bikes haftet der Mieter für die Reparaturkosten. Bei Totalschaden, Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert des E-Bikes. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das E-Bike in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Der Mieter hat das E-Bike in demselben Zustand zurückzugeben in dem er es übernommen hat. Der Mieter hat das E-Bike spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Das E-Bike sowie sämtliches vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Zubehör wie z.B. Helm, Akku, Schlüssel etc. muss dem Vermieter bei der Rückgabe in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung des Zubehörs wird dieses dem Mieter in Rechnung gestellt. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das E-Bike nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag die Tagesmietgebühr zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen. Das E-Bike ist bei der Rückgabe auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren und das Ergebnis im Vertrag festzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit aufgetretene Mängel zu melden.
Bei Nichteinhaltung von Reservierungen werden folgende Stornogebühren fällig: 48 Stunden kostenfrei, 24 Stunden vor Mietbeginn 50% des Mietpreises, weniger als 24 Stunden oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises. Auch bei Schlechtwetter sind die Stornogebühren fällig.
Weitere Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ort und Erfüllung des Vertrages ist Los Llanos de Aridane. Gerichtsstand Los Llanos de Aridane.
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