Verkehrsinformationen – Strafzettel und Bußgelder auf La Palma

Verkehrsinformationen – Strafzettel und Bußgelder auf La PalmaAuch hierzulande bekommen Fahrzeugführer wegen der Überschreitung eines Tempolimits, wegen Falschparkens oder anderen Verkehrswidrigkeiten Strafzettel und werden zur Kasse gebeten. Auch Urlauber welche mit Mietfahrzeugen die Insel erkunden erwischt es hin und wieder. Oftmals wird die Knolle auf die leichte Schulter genommen. Aber vorsichtig! Der Strafzettel wird dem Vermieter des Fahrzeuges zugestellt und der wiederum ist verpflichtet die Mieterdaten an die zuständige Behörde auszuhändigen. Einige Vermieter begleichen auch die Forderung, holen sich das Geld beim Mieter wieder und berechnen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr.

Zudem gibt es seit dem 28.10.2010 gilt ein EU-weites Vollstreckungsabkommen, wonach die von Gerichten und Verwaltungsbehörden in anderen EU-Staaten verhängten Geldbußen im Inland vollstreckt werden können. Dies gilt sowohl für private Fahrzeuge als auch für die Nutzer eines Mietfahrzeuges.

Welche Konsequenzen die Verkehrswidrigkeit mit sich bringt häng von dem Bußgeldkatalog des jeweiligen Landes ab. Einen Überblick über die Bußgeldsituation – nicht nur in Spanien – gibt die Plattform Bußgeldkataloge.eu, die auch einen Bußgeldrechner für Deutschland enthält.

Sie wurde vom Verband für bürgernahe Informationspolitik ins Internet gestellt, den der Anwalt Mathias Voigt 2014 gegründet hat. Dieser Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht für Pkw-Lenker, Fußgänger und Radfahrer zu beantworten und zu beseitigen. Im Blick auf Bußgelder in Spanien erklärt Mathias Voigt, dass diese erst nach einer Frist von vier Jahren verjähren: „Bei Verkehrsdelikten kann es also passieren, dass selbst Jahre später bei einer erneuten Kontrolle in Spanien die Gebühr eingefordert wird – und dann entfällt nicht nur der Rabatt von 50 Prozent, der bei Bezahlung innerhalb von 20 Tagen ab der Zustellung gewährt wird, sondern die Gebühr wird verdoppelt.“

Auch der ADAC empfiehlt, sofort zu bezahlen, selbst wenn man perplex über die Höhe der Bußgelder in Spanien ist. Das zeigen ein paar Vergleiche vom Verband für bürgernahe Informationspolitik Stand August 2016:

Falschparken in Spanien wird mit bis zu 200 Euro geahndet, in Deutschland je nach der Zone mit 10 bis 70 Euro, Telefonieren während der Fahrt in Spanien mit 200 Euro, in Deutschland mit 30 Euro, zu schnell fahren mit 20 km/h zu viel in Spanien mit 100 Euro, ab 50 km/h zu viel mit 600 Euro.

Achtung bei Missachtung der Rotphase an Ampeln: diese Verkehrswidrigkeit wird in Spanien mit mindestens 200 Euro geahndet.

Die Promillegrenzen sind in Spanien und Deutschland gleich: Das Limit der Alkoholkonzentration im Blut liegt bei 0,5! Die Strafen beginnen in beiden Ländern mit 500 Euro und steigern sich bei wiederholten Verstößen, dazu kommen natürlich strafrechtliche Verfolgung, Führerscheinentzug und Punkte.

Das sind nur ein paar Hinweise im Blick auf die Bußgelder. Auf der Webseite des Verbandes für bürgernahe Informationspolitik finden sich noch mehr Details wie zum Thema Fahrverbote oder Punkte.

Detaillierte Informationen für Leute, die in Spanien einen Bußgeldbescheid erhalten haben, gibt es auf der Internetseite der Dirección General de Tráfico des spanischen Innenministeriums auf Deutsch. Dabei wird auch beschrieben, wie man den Bußgeldbescheid anfechten kann.

In der Regel wird die deutsche Justiz erst ab einer Höhe von 70 € tätig. Aber aufgepasst: Bereits ab einem Bußgeld von 50 € und Verfahrenskosten von 25 € wird diese Bagatellgrenze überschritten.

 

Kommentare zu „Verkehrsinformationen – Strafzettel und Bußgelder auf La Palma“

  1. Dankbar für die Tipps zu den Bußgeldern! Möchte nach Spanien mit den Meinen fahren. Die Infos nehme ich in den Einsatz! Hoffe, ohne zusätzlichen Ausgaben von der Reise nur die positivsten Eindrücke zu bekommen. Ist der internationale Führerschein benötigt?

    1. Bei Einreise der Mitgliedstaaten der EU ist kein internationaler Führerschein notwendig. Jedoch gibt es immer wieder Probleme das die alten grauen und rosa Führerscheine teilweise nicht aktzeptiert werden obwohl diese meist noch gültig sind. Mit den neuen Führerscheinen im Checkkartenformat gibt es keine Probleme im Ausland. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie einen schönen Aufenthalt in Spanien!

  2. Dass die Gebühr verdoppelt ist, hatte ich keine Vorstellung darüber. Danke für den Hinweis! So kann dann eine Familienreise ins Geld laufen. Weswegen hat dann die Eurozone unterschiedliche Gebühren? Den Links werde ich vor der Abreise folgen, danke herzlich für die Warnungen!

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