Die Deutsche Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat gilt nur noch 15 Jahre. Alle anderen Führerscheine werden in den nächsten Jahren Ihre Gültigkeit verlieren.
Hier gilt es die Fristen für die entsprechenden Jahrgänge einzuhalten. Da dies immer wieder für Diskussionen sorgt haben wir diese Fristen einmal übersichtlich zusammengestellt.
Vorneweg sei gesagt dass eine einmal erworbene Fahrerlaubnis in der Regel ein Leben lang gültig bleibt, sprich sie verfällt nicht. Anders ist es bei dem Führerschein, also dem Dokument. Dieser ist bei Neuausstellung seit 2013 nur noch 15 Jahre lang gültig und muss dann verlängert werden.
Auch ältere Fahrerlaubnisse müssen demnach ein Verfallsdatum bekommen, bis zu dem sie spätestens umgetauscht werden müssen. Eigentlich sollten alle bis 2013 ausgestellten Führerscheine noch bis 2033 Ihre Gültigkeit behalten. Dies wurde aber aufgrund der Empfehlung des Verkehrsausschusses im Bundesrat, abgestuft nach Geburtsjahrgängen, geändert und demnach müssen alle 45 Millionen Führerscheine vorzeitig ausgetauscht werden. Dadurch sollen die Behörden entlastet und das Verfahren entzerrt werden. Der früheste Umtauschtermin liegt vermutlich nicht vor dem Jahre 2021-
Führerscheine bis 31.12.1998
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag bis zu dem der Führerschein getauscht werden muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2021 |
1959 – 1964 | 19.01.2022 |
1965 – 1970 | 19.01.2023 |
1971 oder später | 19.01.2024 |
Alle Fahrerlaubnisse (ca. 15 Millionen) die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, sollen nach einer Empfehlung des Verkehrsausschusses bis spätestens 2033 getauscht werden. Auch hier ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers für das Umtauschdatum ausschlaggebend.
Führerscheine ab 1999
Ausstellungsjahr der Fahrerlaubn | Tag bis zu dem der Führerschein getauscht werden muss |
1999 – 2000 | 19.01.2025 |
2001 – 2002 | 19.01.2026 |
2003 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2006 | 19.01.2028 |
2006 – 2007 | 19.01.2029 |
2007 – 2008 | 19.01.2030 |
2009 | 19.01.2031 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Die Führerscheine (ca. 30 Millionen) die ab 1999 ausgestellt wurden, müssten dann abgestuft je nach Ausstellungsjahr bis ebenfalls 2033 ersetzt werden. Hier ist das Jahr der Ausstellung maßgeblich.
Umgetauscht werden kann der alte Führerschein (rosa und grauer Papierführerschein oder unbefristeter Kartenführerschein) per schriftlichem Antrag im Bürgerbüro der Stadtverwaltung oder in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung. Für den Umtausch des alten Dokuments benötigen Führerscheininhaber ein neues biometrisches Passbild, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie natürlich den alten Führerschein.
Rosa und grauer Papierführerscheine erlauben es den Inhabern auch Lastwagen bis zu 7,5 Tonnen oder Leichtkrafträder bis zu 80 ccm zu fahre. Diese Möglichkeit besteht auch weiterhin sofern die entsprechenden Vermerke bei der Neuausstellung übertragen werden. Dies geschieht automatisch. Aufpassen müssen nur Fahrer ab 50 Jahren denn dann verfällt die Erlaubnis entsprechende Fahrzeuge zu fahren, denn diese muss ab dem 50zigsten Geburtstag alle 5 Jahre bei der Zulassungsstelle beantragt werden inklusive zweier ärztlicher Gutachten.