Elektro-Fahrräder erleben seit ein paar Jahren einen ungeheuren Boom: Nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes (ZIV) rollten 2013 bereits mehr als 1,6 Millionen E-Bikes über die Straßen Deutschlands. Immer wieder gibt es Fragen zur aktuellen Straßenverkehrsordnung.
Damit auch Sie sicher mit dem E-Bike auf La Palma unterwegs sind haben wir die wichtigsten Fakten zusammengestellt.
Radfahren nebeneinander – darf man das?
Das ist in Spanien generell erlaubt. Allerdings nur in einer Kolonne, maximal zu zweit und auch nur dann wenn es keine Schilder gibt die das Nebeneinander fahren verbieten. Das Gesetz sagt allerdings auch, dass sie sich in unübersichtlichen Straßenbereichen hintereinander einreihen müssen.
Ausnahme: Parallel-Fahren ist erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird.
Autofahrer und Radfahrer – wer hat Vorfahrt?
Radfahrer haben in Spanien Vorfahrt vor motorisierten Verkehrsteilnehmern. Dabei muss der Autofahrer eine Fahrrad-Kolonne laut Gesetz als „einzelne mobile Einheit“ betrachten. Das heißt zum Beispiel, dass die Kolonne nur im Ganzen überholt werden darf – und natürlich nur wenn das Manöver die Fahrradfahrer nicht behindert oder in Gefahr bringt. Bei Kreuzungen und Kreisverkehren: Sobald sich ein Fahrradfahrer an einer Kreuzung befindet oder in den Kreisverkehr eingebogen ist müssen die motorisierten Fahrer warten bis die ganze Fahrrad-Kolonne den Bereich passiert hat.
Wie und wo darf man die Fahrradfahrer überholen?
Beim Überholen von einzelnen oder als Gruppe reisenden Fahrradfahrern muss ein seitlicher Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Übrigens sind die 1,5 Meter auch Pflicht für die Fahrradfahrer, wenn sie etwa langsame landwirtschaftliche Fahrzeuge überholen. Um die 1,5 Meter- Distanz zum Rad einzuhalten, muss man natürlich auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Unter bestimmten Bedingungen ist es erlaubt Radfahrer auch auf einer durchgezogenen Linie zu überholen. Wenn kein Gegenverkehr kommt darf das Auto die durchgezogene Linie beim Überholen des Fahrrades überfahren um die 1,5 Meter Mindestabstand einzuhalten.
Welche Pflichten haben die Radfahrer in Spanien?
Generell gilt für Radfahrer die Straßenverkehrsordnung. Radfahrer haben die Pflicht Randstreifen oder spezielle Fahrrad-Zonen zu benutzen sofern diese vorhanden sind und sich generell so weit wie möglich rechts zu halten und nur den notwendigen Raum auf der Fahrbahn beanspruchen. Die Helmpflicht auf Landstraßen ist festgeschrieben, in der Stadt müssen nur Radfahrer unter 16 Jahren einen Helm tragen, es sei denn, die zuständigen Verkehrsbehörden empfehlen ihn für alle.
Es ist während der Fahrt verboten Kopfhörer im Ohr zu tragen oder zu telefonieren. Obligatorisch für die Fahrradfahrer in Spanien ist zudem, inner- wie außerorts das Vorderlicht einzuschalten sowie Reflektoren hinten am Rad zu befestigen. Nachts muss reflektierende Kleidung getragen werden.
Im Blick auf Alkohol und Drogen haben sich Fahrradfahrer in Spanien den gleichen Kontrollen zu unterziehen wie die Autofahrer. Und für beide Gruppen gelten folgende Grenzwerte: Die Alkoholkonzentration in der Atemluft darf 0,25 Milligramm pro Liter nicht überschreiten; das Limit bei der Konzentration im Blut liegt bei 0,5 „Promille“. Fahranfänger im motorisierten Bereich dürfen maximal 0,15 Milligramm pro Liter Alkohol ins Röhrchen pusten – also 0,3 Promille im Blut haben.
Motorisierten Verkehrsteilnehmern drohen Bußgelder ab 500 Euro und Punkte, die in Spanien von einem Guthaben abgezogen werden – da es kein Punktekonto für Fahrradfahrer gibt, bekommen sie nur einen Strafzettel. Ab 1,2 Promille ist Trunkenheit im Verkehr in Spanien eine Straftat – es drohen gemeinnützige Arbeit oder sogar Gefängnis und Fahrverbote.